FAQ

Was Sie über Pflegewohngemeinschaften schon immer wissen wollten

Die Wohnung ist zunächst leer und wird mit dem Mobiliar der Mieter ausgestattet. Es handelt sich um einen ganz normalen Umzug. Wichtig ist, dass die neue Wohnung mit so vielen vertrauten Dingen wie möglich gestaltet wird. Das bedeutet, dass Sie das Zimmer Ihres Angehörigen nach seinen persönlichen Wünschen und Bedürfnissen einrichten. Die Gemeinschaftsräume sowie die Flure und Bäder sind eine Mischung aus den unterschiedlichen Wohnstilen der Mieter. Damit kann jedes der WG-Mitglieder in allen Räumen Spuren seines Lebens wiederfinden.

Es wird gekocht, eingekauft, aufgeräumt, Wäsche gewaschen, fern gesehen, geträumt, Besuch empfangen, geweint und gelacht, sich gemocht und gestritten.

Der Mensch mit Demenz, der nicht mehr alleine leben kann, erhält ein Zuhause, das an seine vertrauten Lebensmuster anknüpft und somit selbstbestimmtes Handeln fördert.

Der Unterschied zu seinem bisherigen Zuhause ist, dass all dieses in einer Gruppe von Menschen passiert, Tag und Nacht begleitet von besonders geschulten Pflegekräften, die bei zunehmender Pflegebedürftigkeit mehr und mehr Aufgaben übernehmen.

Menschen mit Demenz haben Schwierigkeiten, ihren Tag und ihr Leben selbstständig zu organisieren und zu gestalten. Sie benötigen Begleitung, Assistenz und oft auch pflegerische Unterstützung in allen Belangen ihres Lebens. Ein speziell geschultes Team unseres ambulanten Pflegedienstes übernimmt Tag und Nacht, 365 Tage im Jahr, die Betreuung der WG-Bewohner. Das Pflegeteam von SiLenza ist mit speziellem pflegerischem Fachwissen geschult und langjährig in der Altenpflege tätig.

Eine Verschlimmerung der Krankheit oder ein Zunehmen der körperlichen Einschränkungen ist keine Begründung, aus der Wohnung auszuziehen. Wir passen die Umgebung entsprechend den jeweiligen Erfordernissen und Bedürfnissen an. Ein Verbleib bis zum Tode ist so die Regel. Durch die spezielle Qualifizierung der Pflegekräfte kann eine Wohngemeinschaft auch der letzte Lebensort eines Menschen sein.

Jeder Bewohner einer Pflegewohngemeinschaft ist auch Mieter. Neben dem Pflege- und Betreuungsvertrag schließt jeder Bewohner (bzw. der Bevollmächtigte oder gesetzliche Betreuer) einen Mietvertrag ab, mit allen Rechten und Pflichten eines Mieters.

Sie besuchen Ihren Angehörigen so oft, wann und so lange Sie möchten. Sie leben die Beziehung zu Ihrem Angehörigen, wie es Ihrer Familientradition entspricht. Im Gegensatz zur stationären Versorgung haben Sie als Angehöriger weiterhin die Möglichkeit Verantwortung zu übernehmen. Dies können Sie z.B. durch Entscheidungen bei der medizinischen Versorgung, durch Mitgestaltung des Lebensstils in der WG und in der Tagesgestaltung Ihres Angehörigen tun.

Mit unserer Begleitung organisieren und unterstützen Sie Ihren Angehörigen beim Umzug in die Wohngemeinschaft. Sie als Angehörige, Bevollmächtigte und/oder gesetzliche Betreuer bleiben weiterhin zuständig für die finanziellen Angelegenheiten sowie für die Antragstellung bei den verschiedenen Kostenträgern. Hierbei können Sie jederzeit auf unsere Unterstützung und langjährige Erfahrung als Pflegedienst zurückgreifen.

Im Pflegeversicherungsgesetz steht, dass die ambulante Versorgung Pflegebedürftiger der stationären Versorgung vorgezogen werden soll. Die Kosten für Ihren Angehörigen in einer Wohngemeinschaft setzen sich wie folgt zusammen:

  • Miete
  • Nebenkosten (Strom, Telefon, GEZ)
  • Lebenshaltungskosten
  • Individuelle Pflegekosten

Konkrete Informationen über die Höhe der Kosten geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Senden Sie uns bei Interesse einfach Ihre Anfrage und wir melden uns bei Ihnen, um einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.

Lebensunterhalt, Miete und Nebenkosten werden über die Rente finanziert. Reicht diese nicht aus, kann man Leistungen der „Hilfe zum Leben“ durch das Sozialamt oder nach dem Bundessozialhilfegesetz in Anspruch nehmen. Die individuellen Pflegekosten werden wie folgt finanziert:

1. aus der Pflegeversicherung, je nach Pflegegrad
2. die Behandlungspflege von der Krankenkasse, je nach Verordnung des Hausarztes
3. durch die Rente, andere Einnahmen (z.B. Miete) oder Vermögen

Reichen eigene Einnahmen und Vermögen (Punkt 3) nicht aus, werden die Pflegekosten im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes § 68, 69 übernommen.

Neben der Pflege und Betreuung beraten wir Sie und Ihren Angehörigen individuell bei der Entscheidung zum Einzug in die Wohngemeinschaft. Während der Zeit, in der Ihr Angehöriger in der WG lebt, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Pflegeteams jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. In regelmäßigen Angehörigentreffen haben Sie die Möglichkeit, für Sie wichtige Themen und Probleme anzusprechen.

Ihre Ansprechpartnerin für das Projekt Gemeinsames Wohnen im Alter:
SiLenza Pflege GmbH
Am Alten Güterbahnhof 3
07743 Jena
Telefon: 03641 828998
Fax: 03641 890815